Richtlinien für Beiträge mit finanzieller Gegenleistung
nebenan.de lebt von Nachbarschaftshilfe und privaten Angeboten, um sich gegenseitig zu unterstützen. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, dass private Nutzer:innen nebenan.de nicht dafür nutzen, um über ihr privates Profil systematisch Geld zu verdienen.
Als Privatperson darfst du bei nebenan.de nur Leistungen anbieten, die den nachbarschaftlichen und privaten Austausch fördern und bei denen kein finanzieller Hintergedanke im Vordergrund steht.
BITTE BEACHTE: anhand der Formulierung muss deutlich erkennbar sein, dass du als Privatperson in ehrenamtlicher/gemeinnütziger bzw. nicht mit gewerblicher Absicht handelst. Preise, die zur Deckung verauslagter Kosten entstehen, müssen transparent aufgelistet sein.
Wir bitten um dein Verständnis, dass wir Beiträge, die gegen diese Richtlinien verstoßen, ohne Vorwarnung löschen und uns vorbehalten, Profile bei mehrfachem Verstoß oder bei Falschangaben dauerhaft zu sperren.
Für gewerbliche Inhalte gibt es die Gewerbeprofile bei nebenan.de. Sie sind für lokal ansässige Unternehmen, Geschäfte, Selbstständige, Freiberufler:innen, Künstler:innen und Dienstleister:innen der richtige Weg, um sich auf nebenan.de zu präsentieren und Nachbarn:innen über Angebote zu informieren. Um ein Gewerbeprofil bei nebenan.de zu erstellen, ist kein Gewerbeschein nötig.
Faustregel: Alle Beiträge mit Gewinnerzielungs- oder Wiederholungsabsicht sind bei nebenan.de nur mit dem Gewerbeprofil gestattet. Als Regelmäßigkeit definieren wir Werbebeiträge, die mehr als 3 Mal innerhalb von 6 Monaten geteilt werden.
Als privater Nutzer oder private Nutzerin darfst du bei nebenan.de nur Leistungen anbieten, die vom Gesetzgeber nicht als steuerlich oder gewerblich anmeldungspflichtig bezeichnet werden oder wenn es keine regelmäßigen kostenpflichtigen Angebote sind.
Über private Profile erlaubt sind:
- unregelmäßige oder einmalige Gefälligkeitsleistungen, die gesetzlich nicht anmeldepflichtig sind und bei denen das Motiv der nachbarschaftlichen Hilfe im Vordergrund steht. Beachte hierbei: eine (finanzielle) Vergütung darf nicht vorausgesetzt werden. Wenn eine Gegenleistung vereinbart wird, bestimmt diese der/die Hilfesuchende. Eine Gegenleistung kann ein kleines Geschenk oder ein angemessener Geldbetrag sein.
- Veranstaltungen von Privatpersonen zur geselligen Freizeitgestaltung oder zur Weitergabe von Wissen. Eintritt zu verlangen ist nur möglich, wenn dieser ausschließlich zur Deckung verauslagter Kosten (z.B. Material, Raummiete) verwendet wird. Die Kostenstruktur muss demnach im Beitrag ersichtlich werden. Das gilt auch für den Eintritt auf Spendenbasis.
- auf dem Marktplatz bei nebenan.de: Ausschließlich Verkäufe von privat an privat; nur gelegentliche Verkäufe aus dem Privatbesitz ohne Systematik
- uneigennützige Empfehlungen von Geschäften, Dienstleistern, Freiberufler:innen oder Veranstaltungen und die Suche nach solchen Empfehlungen
- Anwerbung von Freiwilligen/Probanden im Rahmen der eigenen Ausbildung, sofern keine Bezahlung verlangt wird (z.B. für Studienarbeit, Friseur- oder Coaching-Ausbildung)
- privat organisiertes Babysitting, Tierbetreuung und Nachhilfe von Stundent:innen gegen Bezahlung ist erlaubt. Beachte: Einnahmen müssen offiziell dem Finanzamt gemeldet werden.
- unregelmäßiger Verkauf geringer Mengen selbst hergestellter Produkte, z.B. Hobby-Imkerei mit saisonalem/unregelmäßigem Verkauf weniger Mengen Honig, geringe Mengen gestrickter Socken, selbstgemachten Schmucks oder Marmeladen o.Ä.
Beispiele zum besseren Verständnis:
- Pensionierte:r oder hobbymäßige:r Handwerker:in bietet unregelmäßig seine/ ihre Hilfe auf Abruf an, ohne dafür explizit Geld zu verlangen.
- Eine Person braucht Hilfe beim Umzug und bietet als Dankeschön Nachbar:innen 10€ für das Tragen der Kisten an.
- Teenager/Student:in bietet Babysitting oder Tierbetreuung gegen Taschengeld an.
- Nachbar:innen schließen sich zu Fahrgemeinschaften zusammen und teilen sich das Benzingeld.
- Nachbar:in bietet die eigene Wohnung während des Urlaubs für ein paar Tage zur Untermiete an.
- Nachbar:in sucht bei Auszug Nachmieter:innen für die Wohnung.
- Nachbar:in bietet das eigene Auto/Lastenrad zur gelegentlichen Mitbenutzung an, ohne dabei explizit einen Mietpreis zu nennen.
- Student:in sucht Studienteilnehmer:innen für Abschlussarbeit und bietet eine Aufwandsentschädigung an.
- Friseurlehrling sucht Modelle für kostenfreien Haarschnitt.
- Systemischer Coach in Ausbildung bietet kostenlose Coachingstunden zu Übungszwecken an.
- Nachbar:innen laden zum privaten Wohnzimmerkonzert ein und bitten um Spenden für Getränke.
- Nachbar:innen veranstalten einen “Supper Club”, bei dem sie andere Nachbar:innen bekochen und für die verauslagten Kosten eine Aufwandsentschädigung verlangen.
- Nachbar:innen verkaufen aussortierte Babykleidung auf dem Marktplatz.
- Nachbar:innen suchen Empfehlungen für Hochzeits-Location oder eine:n gute:n Friseur:in/Handwerker:in/Gärtner:in.
- Nachbar:in empfiehlt ein neu eröffnetes Lokal in der Nachbarschaft, bei dem er/sie selbst nicht Inhaber:in oder anderweitig eingespannt ist.
Nicht über private Profile erlaubt sind:
- regelmäßige Tätigkeiten oder anmeldepflichtige Beschäftigungsverhältnisse, bei denen das Motiv des Gelderwerbs im Vordergrund steht und die Vergütung auf Basis von marktüblichen Preisen ausgehandelt wird
- Kostenlose Angebote von Gewerben, Freiberufler:innen, Dienstleister:innen etc. mit der Absicht, Kundinnen und Kunden zu gewinnen oder (später) Gewinn zu erzielen. Dazu gehören auch Schnupperstunden, kostenlose Probetermine, Seminare auf Spendenbasis oder offene Ateliers.
- auf dem Marktplatz bei nebenan.de: Verkäufe von gewerblichen/professionellen Anbieter:innen; gewerbsmäßiger Handel oder Erwerb für den Weiterverkauf
- Empfehlung/Bewerbung der eigenen Dienstleistung, Veranstaltung oder Angebote; ausführliche Werbung inkl. Preisangaben als Kommentar auf ein privates Gesuch oder als private Nachricht; dies gilt übrigens auch für das Profilbild im Privatprofil. Eigennützige, regelmäßig wiederkehrende Empfehlungen zum gleichen Gewerbe oder Angebot
- Multi-Level-Marketing/Empfehlungsmarketing/Schneeballsysteme und Beiträge von Vertriebspartner:innen mit Gewinnerzielungs- und Kundengewinnungsabsicht
- Veröffentlichung von Stellenanzeigen für das/die eigene Gewerbe/Unternehmen/Organisation oder für das des eigenen Arbeitgebers
- regelmäßige Vermietung z.B. von Ferienwohnungen, Garagenstellplätzen und Häusern.
- Die Bewerbung des nebenan.de Gewerbeprofils über das nebenan.de Privatprofil
Beispiele zum besseren Verständnis:
- Putzhilfe bietet an, regelmäßig bei den Nachbarn für 15€/Stunde zu putzen.
- Nachbar:in bietet professionellen Musikunterricht zu marktüblichen Preisen an.
- Nachbar:in bietet regelmäßig und systematisch Wohnung/ Ferienhaus/ Gemeinschaftsbüro zur Miete an.
- Inhaber:in eines Cafés sucht Service-Personal.
- Nachbar:in lädt zum Tag der offenen Tür ins eigene Yogastudio/Coachingzentrum ein.
- Nachbar:in verkauft neue Babykleidung des eigenen Modelabels auf dem Marktplatz.
- Restaurant-Besitzer:in empfiehlt die Spezialitäten des Tages oder veröffentlicht Speisekarte.
- Nachbar:in empfiehlt die Webseite des eigenen Ateliers.
- Sänger:in veröffentlicht Veranstaltung zu einem Konzert auf Spendenbasis, auf dem er/sie selber auftritt.
- Nachbar:in empfiehlt kostenpflichtigen Volkshochschulkurs, bei dem er/sie selber Leiter:in ist.
- Vertriebspartner:in lädt zu Veranstaltungen ein, die eindeutig zur Bewerbung und oder Verkauf der Produkte dienen.
- Drittpersonen (Verwandte, Partner:innen, Freunde, Bekannte, etc.) empfehlen das Gewerbe einer Person systematisch, z.B. mein Vater sucht Kundschaft.
- Nutzer:in teilt einen externen Link oder bewirbt einer Webseite ohne nachbarschaftlichen Bezug, um durch das Anwerben von Kundschaft einen Freundschaftsrabatt o.Ä. zu erhalten
- Nachbar:in bewirbt das eigene Buch, den eigenen Youtube Kanal, Podcast, um in der Zukunft durch Abonnements Gewinne zu erzielen.
- Nachbar:in verkauft regelmäßig wiederkehrend selbstgemalte Bilder / renovierte Möbel / gestrickte Socken / selbstgemachten Schmuck / Marmeladen/ Honig aus eigener Herstellung.
Gleiche Regeln für alle
Bei nebenan.de gelten gleiche Regeln für alle – also bleib fair und nutze unser Gewerbeprofil, wenn du Inhaber:in eines Geschäfts, Selbstständige:r, Freiberufler:in, Künstler:in oder Dienstleister:in bist.
Dein Plus: Mit einem offiziellen Gewerbeprofil erhöhst du deine Seriosität und Akzeptanz bei deinen Nachbar:innen. Du kannst deine Angebote besser präsentieren, mit einem Klick empfohlen werden und du kannst im Gewerbeverzeichnis als “lokale:r Partner:in” gelistet werden.