Version: 1.1
Stand: Okt. 2024
Version 1.0 gültig bis 13.12.2024 verfügbar unter Fördermitgliedschaft
1. Anwendung
1.1 Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten im Fall einer finanziellen Förderung zugunsten der Good Hood GmbH, Betreiber von nebenan.de (nachfolgend: „Förderung“). Die Nutzungsbedingungen zur Förderung gelten ergänzend zu den Nutzungsbedingungen für registrierte Nutzerinnen und Nutzer auf nebenan.de
2. Förderung
2.1 Die Förderung erfolgt entweder auf wiederkehrender Basis, d. h. einmal pro Kalendermonat oder einmal im Jahr („Wiederkehrende Förderung“) oder einmalig („Einmalige Förderung“).
2.2 Die Höhe der Förderung („Förderungsbetrag“) kann der Nutzer selbst bestimmen, wobei sich bei der Wiederkehrenden Förderung der monatliche Mindestbeitrag auf 1,00 Euro und der jährliche Mindestbetrag auf 12,00 Euro beläuft.
2.3 Die Förderung wird als eine Schenkung im Sinne des § 516 BGB behandelt.
2.4 Nebenan.de verpflichtet sich zu keiner Gegenleistung für die Förderung; der Nutzer erhält keine Spendenbescheinigung für dessen Förderung. Bei wiederkehrenden Förderungen können Rechnungen im Zahlungsbereich des Profils eingesehen werden.
2.5 Du kannst bei einer wiederkehrenden Förderung deinen Förderungsbetrag in deinem Benutzerkonto anpassen und verwalten.
3. Zahlung
3.1 Die Förderung wird durch die Zahlung des Förderungsbetrages durch den Nutzer bewirkt.
3.2 Je nach gewählter Zahlungsmethode gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstes.
3.3 Good Hood GmbH nimmt die Förderung an.
4. Kündigung
4.1 Der Nutzer kann seine Wiederkehrende Förderung jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
4.2 Die Kündigung erfolgt über das Benutzerkonto des Nutzers oder in Textform (z. B. per Mail an foerderer@nebenan.de).
4.3 Die Wiederkehrende Förderung endet automatisch mit Löschung des Benutzerkontos des Nutzers.
5. Anwendbares Recht
5.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des in das deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts. Das zwingende Verbraucherschutzrecht desjenigen europäischen Mitgliedstaates, in dem ein Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt unberührt.