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„Darf ich meine Wohnung Gästen überlassen?” – Fragen und Antworten

 

Du bist eine Weile nicht in deiner Wohnung und möchtest sie Gästen zur Verfügung stellen? Hier findest du Antworten auf wichtige Fragen. In Abschnitt 1 geht es um Informationen rund um das Thema Wohnung weitervermieten. Springe direkt zu Abschnitt 2, wenn du deine Wohnung unentgeltlich zur Verfügung stellen möchtest. 

 

Bitte beachte: Diesen Beitrag haben wir im Dezember 2021 erstellt. Bitte überprüfe, ob sich die rechtliche Grundlage seitdem geändert haben. Für eine konkrete Rechtsberatung wende dich an einen Mieterverein oder eine Anwältin/einen Anwalt. 

 

1. Wohnung weitervermieten

 

Darf ich meine Wohnung vermieten? Von wem brauche ich eine Genehmigung?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Sieh zunächst in deinem Mietvertrag nach und hole eine Genehmigung von der Vermietung ein. Je nach Bundesland benötigst du in bestimmten Fällen außerdem eine Genehmigung vom Bezirksamt. Das liegt daran, dass der vorhandene Wohnraum geschützt werden soll (z.B. vor der Umwandlung in Ferienwohnungen). Oft ist das in touristisch beliebten Regionen der Fall. Informiere dich deshalb vorab, ob deine Gegend dazu zählt, zum Beispiel bei lokalen Mietervereinen. Hier findest du Informationen des Berliner Mietervereins

 

Muss ich die Mieteinnahmen versteuern?

Bei einer Untermiete darfst du aktuell jährlich maximal 520 Euro steuerfrei einnehmen. Überschreiten deine Mieteinnahmen diesen Betrag, musst du sie versteuern. 

 

Muss ich meine Nachbar:innen informieren?

Deine Nachbar:innen musst du nicht um Erlaubnis bitten. Gib ihnen aber in jedem Fall Bescheid, wenn jemand zunächst Fremdes in deine Wohnung zieht. So umgehst du schon vorab Missverständnisse und Unsicherheiten und schaffst eine angenehme Atmosphäre für deine Nachbar:innen und deine Gäste.

 

Was muss ich noch beachten?

Schließe unbedingt einen „Untermietvertrag" mit deinem Gast ab. So ist im Zweifelsfall klar, wer für einen Schaden aufkommen muss und welche Richtlinien für die Nutzung der Wohnung gelten. Du kannst einen Mustervertrag aus dem Internet nutzen und eine Kaution fordern.

 

Habt ihr Tipps, wie ich meine Gäste willkommen heißen kann? 

Deine Gäste freuen sich sicherlich über Empfehlungen: Bereite für deine Gäste Tipps für Lieblingscafés und -restaurants und die beste Bäckerei vor in deiner Nachbarschaft vor. 

In Berlin empfehlen wir dir zur Unterstützung deiner Vorbereitung den „Leitfaden für gute Nachbarschaft”. In dem Leitfaden haben wir gemeinsam mit Airbnb praktische Tipps zusammengestellt. Einfach ausdrucken, weitere Informationen zu deiner Nachbarschaft ergänzen und deinen Gästen überreichen. 

 

 

2. Wohnung unentgeltlich zur Verfügung stellen

 

Ich möchte Bekannte oder Verwandte unentgeltlich in meiner Wohnung wohnen lassen. Darf ich das?

Ja. Da du kein Geld dafür erhältst, dürfen Freund:innen und Bekannte in deiner Wohnung wohnen. Voraussetzung dafür ist jedoch die Dauer des Aufenthaltes. Solange der Zeitrahmen sechs bis acht Wochen nicht überschreitet, gilt das als „Besuch”. Enge Familienmitglieder darfst du sogar ohne Zeitbegrenzung in deiner Wohnung aufnehmen. Weitere Informationen zum Thema Besuch findest du z.B. hier beim Berliner Mieterverein und hier bei proMietrecht

 

Ich möchte jemand anderen unentgeltlich in meiner Wohnung wohnen lassen. Darf ich das?

Ja, du darfst deine Wohnung jemand anderem überlassen – das ist bis zu einer Dauer von sechs Wochen problemlos möglich. Wenn du z.B. Verwandte von Nachbar:innen in deiner Wohnung wohnen lässt, damit sie über die Weihnachtszeit eine Übernachtungsmöglichkeit haben und dafür deine Haustiere versorgen, gilt das als „Gebrauchsüberlassung”.

 

Muss ich meine:n Vermieter:in um Erlaubnis bitten?

Bei einem „Besuch” musst du deine:n Vermieter:in nicht um Erlaubnis bitten. Vor allem bei einer längeren Zeitspanne lohnt es sich jedoch, den:die Vermieter:in zu informieren. Eine „Gebrauchsüberlassung” im Zeitrahmen von bis zu sechs Wochen darf ein:e Vermieter:in nicht verbieten. 

 

Muss ich meine Nachbar:innen informieren?

Auch hier musst du deine Nachbar:innen nicht um Erlaubnis bitten. Gib ihnen aber in jedem Fall Bescheid, wenn jemand zunächst Fremdes in deine Wohnung zieht. So umgehst du schon vorab Missverständnisse und Unsicherheiten und schaffst eine angenehme Atmosphäre für deine Nachbar:innen und  deinen Gast.

 

Was muss ich noch beachten?

Für den Fall der Fälle empfehlen wir, einen Vertrag mit deinem Gast zu schließen. Es handelt sich hier um einen „Leihvertrag”. So ist im Zweifelsfall klar, wer für einen Schaden aufkommen muss. Unter dem Suchbegriff „Unentgeltliche Wohnungsüberlassung” findest du online einfache Musterverträge. Prinzipiell ist eine mündliche Absprache aber auch in Ordnung. Weitere Informationen zum Thema Leihvertrag findest du z.B. hier im Mietrechtslexikon

 

Habt ihr Tipps, wie ich meine Gäste willkommen heißen kann? 

Deine Gäste freuen sich sicherlich über Empfehlungen: Bereite für deine Gäste Tipps für Lieblingscafés und -restaurants und die beste Bäckerei vor in deiner Nachbarschaft vor. 

In Berlin empfehlen wir dir zur Unterstützung deiner Vorbereitung den „Leitfaden für gute Nachbarschaft”. In dem Leitfaden haben wir gemeinsam mit Airbnb praktische Tipps zusammengestellt. Einfach ausdrucken, weitere Informationen zu deiner Nachbarschaft ergänzen und deinen Gästen überreichen. 

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